Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Kleinunternehmerin [zumuthbar] kommunikationsdesign Michaela Muth (nachfolgend [zumuthbar] genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, [zumuthbar]    hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn [zumuthbar]    in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von [zumuthbar] schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieser Form ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.
1.4. Soweit in diesen AGB auf Online-Programmstrukturen und Programmschemaplanungen der [zumuthbar] Bezug genom- men wird, sind diese Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen zu haben bzw. auf der Website der [zumuthbar] (www.zumuthbar.de/agb) eingesehen zu haben.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Vertragsgrundlagen
2.1. Sofern [zumuthbar]    ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers.
2.2. Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass die auf der Grundlage seiner Angaben angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens [zumuthbar] wirksam.
3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1. Jeder Auftrag, der [zumuthbar] erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
3.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von [zumuthbar] Michaela Muth weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt [zumuthbar] , eine Vertragstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
3.4. Soweit [zumuthbar] für den Auftraggeber einen Internetauftritt konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, räumt [zumuthbar] dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung des Internetauftritts unter einer vorher bestimmten Internetadresse ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit [zumuthbar]. Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-und sonstigen Rechte an dem von [zumuthbar]    realisierten Auftrag (Graphik, Layout, ggfs. von [zumuthbar]    erworbene Nutzungsrechte an sonstigen, nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalten (z.B. Bilder). etc.) verbleiben bei [zumuthbar] . Die Nutzung der Produkte der [zumuthbar] durch den Auftraggeber außerhalb des betreffenden Auftrages bedarf der vorherigen Zustimmung seitens [zumuthbar] (Lizenz), gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.
3.6. [zumuthbar] hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt [zumuthbar]    zur Geltendmachung von Schadensersatz. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begrün- den kein Miturheberrecht.
4. Haftung
4.1. [zumuthbar] und deren Mitarbeiter haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
4.2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. [zumuthbar] haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden. Ferner haftet [zumuthbar] nicht für die über die Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen - weder für deren Richtigkeit,Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder Unbelastetheit von Rechten Dritter.
4.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen der [zumuthbar] sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertrag- lich vorgesehen verwendet werden kann.
4.4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 4.1 -4.3 gelten nicht für Schäden, die [zumuthbar]    vorsätzlich oder grob fahr- lässig zu vertreten haben und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV;
4.5. [zumuthbar] haftet bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten; in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens und maximal bis zu dem Betrag der Anteilig im entsprechenden Projekt dafür Angeboten wurde.
5. Rechtliche Zulässigkeit von Werbung
5.1. Unbeschadet der Bestimmung unter Ziffer 3. wird das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung allein vom Auftrag- geber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberechts und der speziellen Werbegesetze verstoßen. [zumuthbar]    überprüft die Werbung nicht auf die rechtliche Zuläs- sigkeit, dies obliegt dem Auftragsgeber. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung trotz rechtlicher Bedenken, so haftet [zumuthbar] nicht für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Bestimmungen.
5.2. [zumuthbar] haftet nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. [zumuthbar] haftet auch nicht für die patent-, urheber-und markenrechtliche Schutz-und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen,Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc..
6. Eigentumsrechte
6.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen und Datenträgern werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechung des Auftraggebers.
6.4. [zumuthbar] ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden (digitale Daten), an den Auftragge- ber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.5. Hat [zumuthbar] dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der [zumuthbar] geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
6.6. Nutzungsrechte an den erstellten Produkten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung - im Falle der Abrechnung auf Provisi- onsbasis bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und Zahlung -bei [zumuthbar] .
6.7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 6.5 beschriebene Verpflichtung verspricht der Auftraggeber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 25.000,00 ( in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Diese Vereinbarung gilt unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens im Einzelfall.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. [zumuthbar] behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2.Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann [zumuthbar] eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann [zumuthbar] auch Scha- densersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3. Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, dass er zur Verwendung sämtlicher Leistungen, welche [zumuthbar] im Rahmen des Vertrages erhält, berechtigt ist und durch die Verwendung der Leistungen keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechten oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Sollte er nicht zur Verwendung befugt sein, stellt der Auftraggeber [zumuthbar] von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Vergütung, Auftragserteilung, Mehraufwand
8.1. Es gelten die im Schriftverkehr (auch per E-Mail etc.) vereinbarten Preise.
8.2. Bei Änderung oder Stornierung ordnungsgemäß erteilter Aufträge hat der Auftraggeber [zumuthbar] den durch die Ände- rung entstehenden Mehraufwand bzw. den bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten Aufwand auf Grundlage der vertrag- lich festgelegten Tagessätze zu vergüten.
8.3. Verzögerungen, die sich dadurch ergeben, dass der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind als Mehr- aufwand abzugelten.
8.4. [zumuthbar] behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung anzupassen, falls sich Kostenfaktoren (insbesondere Preise von Vorlieferanten, Löhne,Transportkosten, öffentliche Abgaben, e.t.c.) mit unmittelbarer Auswirkung auf die Preiskalkulation wesentlich ändern.
9. Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsverzug
9.1. Die Vergütung ist nach Abschluss des Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über län- gere Zeit (ab einer Projektdauer von 4 Wochen) oder erfordert er von [zumuthbar] hohe finanzielle Vorleistungen, so sind ange- messene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
9.2. Bei Zahlungsverzug kann [zumuthbar] Verzugszinsen i.H.v. 4 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB verlangen. Die Gel- tendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
9.3. [zumuthbar] stellt andernfalls ihre Leistungen ein. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt unab- hängig davon bestehen.
9.4. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheb- lichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist [zumuthbar] berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
10. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinaus- gehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt [zumuthbar] von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
10.2. Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Er verpflichtet sich ferner, keine verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Unzu- lässig sind auch diskriminierende oder beleidigende Inhalte.
10.3. [zumuthbar] ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers und dort vorhandene Links auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist [zumuthbar] verpflichtet, die entsprechende Internet-Seite zu sper- ren bzw. zu melden. [zumuthbar] wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
11. Kennzeichnung
11.1. [zumuthbar] ist berechtigt, an allen von ihr erstellten Leistungen und Produkte ihren Firmentext oder Logo anzubringen. Bei Platzierung und Größe sind die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
12. Geheimhaltung
12.1. [zumuthbar] verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftrag- gebers sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehungen stehenden Firmen geheim zu halten. [zumuthbar] steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und den von ihr beauftragten Fremd- firmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen Auftragge- ber und [zumuthbar] hinaus.
13. Schriftform
13.1. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform (E-Mail etc.). Darüber hinausgehende Abreden bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
14. Schlussbestimmungen
14.1.Verträge mit [zumuthbar] unterliegen dem deutschen materiellen Recht.
14.2. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Heidelberg Erfüllungsort der gegenseitigen Ansprüche sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und [zumuthbar].
14.3. Der Auftraggeber wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der [zumuthbar] an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
14.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von [zumuthbar] anerkannt worden sind.
14.5. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder individueller Vertragswerke ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich insoweit eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB oder individueller Vertragswerke vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Heidelberg, den 19.04.2024
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